4. Kooperation und Organisation im BGM

Gesundheitsbewusste Organisationen pflegen und managen externe Partnerschaften aus Prävention, Gesundheit und Rehabilitation.

Kunden und Lieferanten werden ebenso berücksichtigt.

Es werden interne Ressourcen zur Unterstützung ihrer Gesundheitspolitik und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bereitgestellt und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten respektiert.

 

Gemanagt werden

 

4.a externe Partnerschaften mit Berufsgenossenschaften, Krankenkassen,
      Integrationsamt und Fachdiensten, Gewerkschaften, Fachinstitute,
      betriebsärztlichen Diensten, Behörden.

 

4.b finanzielle Ressourcen des BGM.

 

4.c Arbeitssicherheitsanforderungen an Gebäude, Anlagen und Material.

 

4.d Strukturen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (ASA, BGM-Review,
      interne Gesundheits-Audits, Lenkungsausschuss, Beauftragungen,
      Gesundheitszirkel und BEM) und deren interne Vernetzung mit anderen
      Fachabteilungen.

 

4.e Technologien für den Arbeits- und Gesundheitsschutz (Kleidung,
      Schuhe, Absaugung etc.) werden beobachtet, auch Vorgehensweisen
      und Methoden.

 

4.f Informationen und Wissen über Prävention, Gesundheit und
     Rehabilitation.

 

4.g der Schutz der gesundheits- und personenbezogenen Daten im BGM.