5. Arbeitsgestaltung

Gesundheitsbewusste Organisationen gestalten, managen und verbessern Prozesse und Arbeitssysteme, um übermäßige Belastungen und Fehlbeanspruchungen zu vermeiden und Ressourcen zu stärken.

Die gesundheitsbezogene Prozessqualität zeigt sich dadurch, dass

 

5.a Prozesse systematisch auf der Grundlage arbeitswissenschaftlicher
      Erkenntnisse (ausführbar, schädigungslos, beeinträchtigungsfrei,
      zumutbar und persönlichkeits- sowie lernförderlich) gestaltet und
      gemanagt werden.

 

5.b die Analyse und Bewertung von physischen und psychischen
      Belastungen und Beanspruchungen (u.a. Gefährdungsanalysen und
      -beurteilungen) systematisch und strukturiert erfolgt.

5.c die Anwendung von ergonomischen Prinzipien und Arbeitssicherheits-
      bestimmungen in Planung und Entwicklung von Produkten und
      Dienstleistungen sichergestellt wird.

 

5.d die Berücksichtigung der Arbeitsgestaltungsanforderungen von
      Zielgruppen, wie z.B. Schwerbehinderte, Schwangere, Jugendliche u.a.,
      gewährleistet ist.

 

5.e Die Arbeitszeitgestaltung nach arbeitswissenschaftlichen Kriterien
      erfolgt (life-work balance).